Vollholz
Zu Vollholz gehören z.B. Balken, Kantholz, Bohlen, Bretter und Latten. Holz für tragende Zwecke wird auch als Konstruktionsholz bezeichnet. Dieser Begriff ist jedoch nicht automatisch mit Konstruktionsvollholz oder „KVH“ gleich zu setzen. Mit Leimbindern aus Brettschichtholz können durch ihren besonderen Aufbau höhere Festigkeiten und größere Spannweiten als mit klassischen Vollholz erzielt werden. Weitere Bezeichnungen mit Hinweisen auf die Anwendung des Vollholzes sind Dielen (z.B. für Böden, Pfosten, Pfetten und Sparren (für Dachkonstruktionen).
Je nachdem welche Holzart verwendet wird, besitzt das Vollholz andere Eigenschaften, insbesondere was Belastbarkeit und Haltbarkeit angeht. Dabei ist entscheidend, wie schnell der Baum wächst. Holz von schnell wachsenden Bäumen wie Fichten und Tannen ist weniger resistent, als zum Beispiel Eiche. Holz wird nach DIN EN 350-2 in Dauerhaftigkeitsklassen eingeteilt. Diese zeigen an, wie lange Kernholz ohne einer weiteren Imprägnierung im Erdkontakt bzw. im ständigen Wasserkontakt seinen Gebrauchswert beibehält. Das Splintholz ist bei allen Holzarten weniger Resistent als das Kernholz.
Dachlatten
Sobald Dachlatten eine statische Funktion übernehmen wie zum Beispiel bei einer Aufdachdämmung oder einem Sparrenabstand von über 1 m müssen diese rechnerisch nachgewiesen werden. Zusätzlich unterscheidet man in tragendes Bauteile ohne rechnerischen Nachweis. Hier zum Beispiel Konterlatten außer der eben genannten oder Traglattungen bei Achsabständen der Unterkonstruktion kleiner als 1 m. Traglatten ohne rechnerischen Nachweis sind die klassischen im Volksmund genannten Dachlatten. Gemäß der Fachregel des Dachdeckerhandwerks handelt es sich um eine Traglatte.
Tragendes Vollholz, darunter fallen ebenfalls die Traglatten, müssen heute gemäß EN 14081 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Traglatten sind nach DIN 4074 mindestens als S10 in trocken zu sortieren. Um in der Praxis die Sortierung besser erkennbar zu machen, hat man sich auf eine stirnseitige rote Markierung der Traglatten geeinigt. Dachlatten unter Dacheindeckungen werden gemäß DIN 68800 Teil 2 der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet. Das bedeutet, dass ein chemischer Holzschutz nicht erforderlich ist. Damit ist der Einsatz von imprägnierten Latten nicht zulässig. Das gilt ebenfalls für Keil- und Kehlbohlen sowie für Unterkonstruktionen in einer Fassade.